Der Energieausweis für Ihr Eigentum

Seit 1. Jänner 2009 muss nach den Bestimmungen des Energieausweisgesetzes der Käufer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes über die energetischen Werte des Objekts informiert werden. Diese Informationen werden im sogenannten „Energieausweis“ aufgezeigt.

WOHNLANDHAUS erstellt Ihren Energieausweis nach den gesetzlichen Richtlinien.

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